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Enerige & Management > Politik - „Übergewinnsteuer“: Österreich plant weitere Verschärfung
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POLITIK:
„Übergewinnsteuer“: Österreich plant weitere Verschärfung
Die Absetzbeträge für Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen sollen rückwirkend per 1. April massiv gekürzt werden. Die Erneuerbaren-Szene reagiert heftig.
 
 
Österreichs Bundesregierung will die Besteuerung sogenannter „Übergewinne“ der Stromerzeuger sowie der Öl- und Erdgasproduzenten weiter verschärfen. Das zeigen Entwürfe der Bundesgesetze über den „Energiekrisenbeitrag Strom“ (EKBSG) und den „Energiekrisenbeitrag fossile Energieträger“ (EKBFG), die Finanzminister Markus Marterbauer (Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ) am 2. Mai zur Begutachtung aussandte.

Danach sollen die Absetzbeträge der betroffenenen Unternehmen für Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen massiv gekürzt werden. Die Stromerzeuger dürfen bei derartigen Investitionen zurzeit 72 Euro/MWh absetzen, rückwirkend ab 1. April sollen es nur mehr 20 Euro/MWh sein. Bei den Öl- und Gasproduzenten wird der Absetzbetrag ebenfalls per 1. April des heurigen Jahres von 17,5 Prozent auf 5 Prozent der jeweiligen Investitionssumme gesenkt.

Der Grund für die Verschärfung ist: Marterbauer wollte mit der Besteuerung der „Übergewinne“ der Stromerzeuger jährlich 200 Millionen Euro zur Budgetsanierung lukrieren. Weil aber die Großhandelspreise für elektrische Energie tendenziell sinken, fallen die Erträge geringer aus als geplant. Dies zeigte sich bei den Erläuterungen zum Entwurf des EKBSG bereits am 15. April, als die neuesten „Übergewinnsteuern“ fällig wurden. „Unter Berücksichtigung der Preise, der Überschusserlöse, der berücksichtigten Investitionsabsetzbeträge und der geleisteten Energiekrisenbeiträge vergangener Erhebungsperioden sowie der zu erwartenden Durchschnittspreise, Überschusserlöse und Investitionsvolumina ergab sich aufgrund der Evaluierung ein Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Ausgestaltung des Absetzbetrages“, heißt es darin.

Um ganz sicher zu gehen, dass die 200 Millionen Euro tatsächlich zusammenkommen, will der Bund auch die Bestimmungen zum „Energiekrisenbeitrag fossile Energieträger“ verschärfen. Für den Fall, dass dies nicht ausreicht, behält sich die Bundesregierung weitere „Anpassungen“ vor.

Windkraftbranche empört

Heftig reagierte Florian Maringer, der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Windkraft (IG Windkraft): „Erneut werden in einer Nacht- und Nebelaktion, diesmal an einem Fenstertag, weitere Belastungen für die Erneuerbaren-Branche auf den Weg gebracht. Ist das der neue Stil?“ Nachsatz: „Immerhin gibt es diesmal eine Begutachtung.“

Maringer sieht die Windenergiebranche „überproportional betroffen“: Deren Stromproduktion falle vor allem im Winterhalbjahr und damit zu Hochpreiszeiten an. Mitgliedsunternehmen der IG Windkraft hätten geplante Investitionen in der Höhe von insgesamt rund 160 Millionen Euro vorläufig gestoppt, die sich auf zwei Windparks mit insgesamt etwa 90 MW Leistung beziehen. Laut Maringer entgehen dem Finanzminister bei einem endgültigen Aus für diese Projekte erhebliche Steuereinnahmen: „Die steuerliche Wertschöpfung durch eine prosperierende Windwirtschaft ist um ein Vielfaches höher als die 200 Millionen Euro, die durch diesen Budgetkrisenbeitrag eingenommen werden sollen.“
  Schon im März verschärft

Wie berichtet, hatte das Bundesparlament bereits am 7. März die Besteuerung der „Übergewinne“ der Stromerzeuger verschärft. Seit 1. April werden bei einem Großhandelspreis für elektrische Energie von über 90 Euro/MWh 95 Prozent der über diesem Wert liegenden Erträge abgeschöpft. Für Neuanlagen beläuft sich der Schwellenwert für die „Übergewinn-Besteuerung“ auf 100 Euro/MWh. Zuvor wurde die „Übergewinnsteuer“ im Strombereich ab einem Großhandelspreis von 120 Euro/MWh eingehoben. Die Steuerquote belief sich auf 90 Prozent.
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 05.05.2025, 10:36 Uhr

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